Die Kindertagespflegeperson erhält eine Geldleistung gem. § 23 SGB VII vom Jugendamt. Die Sorgeberechtigten zahlen Einkommensgestaffelt einen Beitrag an das Jugendamt. Dazu beantragen die/der
Sorgeberechtigte/n und die Kindertagespflegeperson gemeinsam Geldleistungen beim Jugendamt der Stadt Düsseldorf nach §23 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Eine Tabelle zur Einkommensstaffelung finden
Sie auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf. Zusätzlich ist ein Verpflegungsgeld von einem monatlichen Pauschalbetrag über 80 € für Frühstück, Mittagessen, Snack, Obst und Getränke im Voraus
auf unser Konto zu überweisen.